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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17 B   

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https://dejure.org/2017,96385
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17 B (https://dejure.org/2017,96385)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.05.2017 - L 13 AS 49/17 B (https://dejure.org/2017,96385)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - L 13 AS 49/17 B (https://dejure.org/2017,96385)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 24.08.2016 - L 16 AS 222/16

    Keine Gewährung der Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.

    Bei der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage der EVS 2013, hinsichtlich derer gesetzliche Fristen nicht vorgegeben sind (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 22 f), wird der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG aus dem Beschluss vom 23. Juli 2014 zu beachten haben, insbesondere zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren haben, wobei Bedenken hinsichtlich einzelner Berechnungspositionen nicht ohne weiteres auf die verfassungsrechtliche Beurteilung durchschlagen werden (vgl. Rn. 141 des genannten Beschlusses).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass das BVerfG die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Regelbedarfe als mit Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar erklären und den Gesetzgeber verpflichten wird, die erforderliche Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen, zwingen die genannten Grundrechtsnormen den Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des BVerfG gerade nicht dazu, existenzsichernde Leistungen rückwirkend neu festzusetzen (vgl. Urteil zur Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - Rn. 111).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der gesetzlich geregelten Regelbedarfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Prozesskostenhilfe darf aber verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber fernliegend ist (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2016 - 1 BvR 380/16 - Rn. 12).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 18 AS 405/16

    Keine Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der geltend gemacht wird, dass der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Die Notwendigkeit einer rückwirkenden Neuregelung durch den Gesetzgeber bzw. einer eigenen Übergangsregelung hat das BVerfG nur bei evident unzureichenden Leistungsbeträgen gesehen (a. a. O. Rn. 98; Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a. - Rn. 217).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Die Kläger machen selbst nicht geltend, dass sie die nach Maßgabe der vom BVerfG mit Urteil vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 u. a. - für verfassungsgemäß erklärten Vorschriften des § 20 Abs. 5 S. 2 SGB II i. V. m. §§ 28, 28 a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ermittelten und fortgeschriebenen Regelsätze für evident unzureichend halten.
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Schwierige und bislang nicht geklärte Rechtsfrage dürfen daher nicht im Prozesskostenhilfe-Verfahren "durchentschieden" werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG], vgl. zuletzt: Beschluss vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 1695/15 - Rn. 17 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2017 - L 13 AS 169/17
    Angesichts der Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht und des Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es ausgeschlossen, dass die Kläger, die die ihnen nach geltendem Recht zustehenden SGB II-Leistungen mit den angefochtenen Bescheiden erhalten haben, mit ihrem Begehren auf Verurteilung des Beklagten zur Gewährung höherer Leistungen im fachgerichtlichen Verfahren durchdringten (ständige Rechtsprechung des Senats u.a. Beschluss vom 7. März 2017 - L 13 AS 336/16 B und Beschluss vom 8. Mai 2017 - L 13 AS 49/17 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 13 AS 308/16
    Der Kläger erhielt in der Zeit von Januar 2016 bis Mai 2016 die ihm gesetzlich zustehenden Leistungen nach dem SGB II. Gegen die Höhe der gesetzlich geregelten Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2016 hat der Senat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (so bereits: Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2016, - L 13 AS 187/16 NZB, vom 7. März 2017, - L 13 AS 336/16 B - vom 8. Mai 2017 , - L 13 AS 49/17 B und vom 6. Juli 2017, - L 13 AS 169/17 B - ; so auch Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - L 19 AS 2235/16 B - LSG Bayern, Beschlüsse vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B PKH und vom 21.07.2016 - L 18 AS 405/16 B PKH, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.Oktober 2016 - L 9 SO 447/16 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 15 AS 15/17
    Soweit der Kläger vorliegend geltend macht, dass die Fortschreibung der Regelsätze ab dem 1. Januar 2016 mit einer Erhöhung um lediglich 1, 5 % nicht verfassungskonform sei, wird auf die Rechtsprechung des 13. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen verwiesen, der sich diesbezüglich mit Beschluss vom 8. Mai 2017 (L 13 AS 49/17 B) in überzeugender Weise und in Einklang mit Entscheidungen des Bayerischen LSG (Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 1. Dezember 2016 - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18) wie folgt geäußert hat: "Angesichts der Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht und des Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kann der Kläger mit seinem Begehren auf Verurteilung des Beklagten zur Gewährung höherer Leistungen im fachgerichtlichen Verfahren nicht durchdringen.
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